Finanzierung

Schleswig-Holstein A7/A215: Reparatur Asphaltschäden zwischen dem AD Bordesholm (12) und der AS Neumünster-Nord (13) Fahrtrichtung Hamburg

  • Arbeiten finden in den Nächten vom 20.6. auf den 21.6. und vom 21.6 auf den 22.6., jeweils in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr statt
  • Asphaltschäden werden vor der Ferienhauptreisezeit behoben
  • Arbeiten finden verkehrsflussoptimiert stets nachts unter Aufrecht-erhaltung mindestens eines Fahrstreifens Richtung Hamburg statt

Nützen, 13. Juni 2023. Im AD Bordesholm, auf der Verbindungsrampe von der A215 zur A7 Richtungsfahrbahn Hamburg, sowie auf der Fahrbahn der A7 in südlicher Fahrtrichtung wurden Asphaltschäden im Übergang von der Asphaltfahrbahn zur Betonfahrbahn festgestellt.

Diese müssen vor der Hauptferienreisezeit behoben werden. Die dafür zuständige Bau-Arge A7 wird die Arbeiten in den Nächten vom 20.6. auf den 21.6. und vom 21.6. auf den 22.6., jeweils in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchführen.

Für die Arbeiten wird in der ersten Nacht zunächst der linke Überholfahrstreifen auf der A7 gesperrt, um dort die Fräsarbeiten und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Danach erfolgt ein Umbau der Verkehrsführung. Der Überholfahrstreifen wird für den Verkehr freigegeben. Der Hauptfahrstreifen sowie der Standstreifen auf der A7 und der Überholfahrstreifen sowie der Hauptfahrstreifen auf dem Verbindungsast von der A215 zur A7 werden gesperrt, um hier die Fräsarbeiten und die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Der Verkehr wird in diesem Bereich über den Standstreifen geleitet und die Baustelle bleibt passierbar.

In der zweiten Nacht vom 21.6. auf den 22.6. finden in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr mögliche Restarbeiten der ersten Nacht statt bzw. die Sanierung der Fahrbahnunebenheit im Bereich des Standstreifens auf dem Verbindungsast von der A215 zur A7. Hierbei bleibt mindestens eine Fahrspur für den Verkehr frei.

Der Verkehr wird jeweils auf den verbleibenden Fahrstreifen an der Baustelle mindestens einstreifig vorbeigeführt. Die verbleibende Restfahrbahnbreite beträgt 3,50 m.

Zum Schutz der an den Arbeiten beteiligten Personen sind die angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Baustellenbereich dringend einzuhalten.